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Erste Meldung
Ist ein Mensch verstorben, sind die Angehörigen verpflichtet umgehend einen Arzt zu benachrichtigen (Hausarzt oder den Notfallarzt).
Bei einem Unfalltod oder aussergewöhnlichen Todesfall ist zusätzlich zwingend die Polizei Tel.-Nr. 117 zu verständigen.

Bestattungsinstitut
Für die Bestattungsformalitäten und Überführung ist das Bestattungsinstitut zu benachrichtigen um folgende Punkte zu definieren:
- Ort und Zeitpunkt der Leichnahmüberführung
- Art der Bestattung und Trauerfeier (Erdbestattung oder Kremation)
- Druck von Leidzirkularen und Zeitungsanzeigen

Pfarramt
Im weiteren ist das zuständige Pfarramt zu informieren oder ein privater Seelsorger zu organisieren.
Die Mitarbeiter des Bestattungsdienstes geben Ihnen dazu gerne Tipps.

Zivilstandesamt
Für den Eintrag ins Sterberegister und Angabe der gesetzlichen Erben müssen die Angehörigen beim Zivilstandsamt vorsprechen und folgende Akten mitnehmen:
- Ärztliche Todesbescheinigung
- Personalausweis
- Familienbüchlein
- Niederlassungsbewilligung (Ausländer)

Wer ist ferner zu benachrichtigen?
- Arbeitgeber
- Wohnungsvermieter
- AHV-Zweigstelle
- Krankenkasse
- Lebensversicherungen
- Banken
- Post
- Testamentsvollstrecker
- Vereine

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