Sie sind hier: Startseite » Im Todesfall » Was tun?

Was tun im Todesfall?


Unser Team gibt Ihnen unverzüglich telefonisch die ersten Antworten.

Telefon
062 398 12 33
079 343 23 93

Erste Meldung

Ist ein Mensch verstorben, sind die Angehörigen verpflichtet (umgehend) einen Arzt zu benachrichtigen (Hausarzt oder den Notfallarzt).
Bei einem Unfalltod oder aussergewöhnlichen Todesfall ist zusätzlich zwingend die Polizei Tel.-Nr. 117 zu verständigen.

Bestattungsinstitut

Für die Bestattungsformalitäten und Überführung ist das Bestattungsinstitut zu benachrichtigen um folgende Punkte zu definieren:
- Ort und Zeitpunkt des Einsargens des Verstorbenen
- Überführung in die Leichenhalle oder ins Krematorium
- Art der Bestattung und Trauerfeier (Erdbestattung oder Kremation)
- Weitere Schritte wie Organisation des Blumenschmucks, Bestellung und Druck von Leidzirkularen, Zeitungsanzeigen etc. können zu einem späteren Zeitpunkt definiert werden.

Einwohnergemeinde

Die Einwohnergemeinde ist sofort zu benachrichtigen zur Information des Todesfalls wie auch zur Abklärung der Wünsche der Beisetzung (Grabart – Je nach Gemeinde Urnengrab, Höckergrab, Urnennische, Gemeinschaftsgrab).
Wenn die Beisetzung ausserhalb des Wohnorts stattfindet, ist ebenfalls die entsprechende Gemeinde vorgängig zu informieren und die Details zu besprechen.

Bei Erd- oder Urnenbestattung
ist im Weiteren das zuständige Pfarramt zu informieren oder ein privater Seelsorger zu organisieren.
Die Mitarbeitenden des Bestattungsdienstes sind Ihnen dabei gerne behilflich.

Bei Natur-, Luft-, Edelstein- oder Fluss-/Seebestattung
berät Sie das Team der Bestattungen Wagner gerne.

Zivilstandesamt

Das Organisatorische übernehmen wir gerne für Sie.
Für den Eintrag ins Sterberegister (und Angabe der gesetzlichen Erben) müssen die Angehörigen beim Zivilstandsamt vorsprechen.
Dazu werden folgende Akten benötigt:

- Ärztliche Todesbescheinigung
- Personalausweis
- Familienbüchlein
- Niederlassungsbewilligung (Ausländische Staatsangehörige)

Wer ist ferner zu benachrichtigen?

- Arbeitgeber
- Wohnungsvermieter
- AHV-Zweigstelle
- Krankenkasse
- Lebensversicherungen
- Banken
- Post
- Testamentsvollstrecker
- Vereine

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Datenschutzerklärung